Zinssätze 2011 für die Berechnung der geldwerten Leistungen

(vom 3. Februar  2011)

Die Gewährung unverzinslicher oder ungenügend verzinster Vorschüsse an Aktionäre/Gesellschafter oder an ihnen nahestehende Dritte stellt eine geldwerte Leistungen dar. Dasselbe gilt für übersetzte Zinsen, die auf Guthaben der Beteiligten oder ihnen nahestehenden Personen vergütet werden. Solche geldwerte Leistungen unterliegen gem. Art. 4 Abs. 1 Bst. b VStG (Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer vom 13. Oktober 1965) und Art. 20 Abs. 1 VStV (Vollziehungsverordnung vom 19. Dezember 1966) der Verrechnungssteuer von 35 % und sind auf Formular 102 spontan anzumelden. Für die Bemessung derselben stellt die Eidg. Steuerverwaltung, Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgaben seit 1. Januar 2011 auf die Zinssätze gemäss Rundschreiben vom 3.2.2011 ab. 

Sie können dieses Rundschreiben (2-082-DV-2011-d) hier als pdf downloaden.         

                                                                                    

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