Steuererklärung 2011                                    

Wer hat eine Steuererklärung 2011 einzureichen?

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Alle volljährigen Personen, welche am 31. Dezember 2011 ihren Wohnsitz im Kanton Graubünden hatten.

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Steuerpflichtige, die im Jahre 2011 volljährig geworden sind (Jahrgang 1993) haben erstmals eine eigene Steuererklärung einzureichen. 

- Volljährige Steuerpflichtige, die im Laufe des Jahres 2011 ins Ausland weggezogen sind.


Vorbereitung ist die halbe Arbeit
Bevor Sie an die eigentliche Arbeit gehen, besorgen Sie sich folgende Unterlagen des Jahres 2011:
- Kopie der letzten Steuererklärung mit Beilagen
- alle Lohnausweise (auch für Nebenerwerbe)
- Belege über Berufsauslagen (wenn Sie nicht die Pauschale beanspruchen)
- Belege über Weiterbildungs- und Umschulungskosten
- Bescheinigungen von Renten, Pensionen, Taggeldern und Erwerbsausfallentschädigungen (AHV/IV/EO, Vorsorgeeinrichtungen, Arbeitslosenkassen, Kranken- und Unfallversicherungen usw.)
- Kontoauszüge von Banken und Post, Depotauszüge der Banken
- Schulden- und Schuldzinsenausweise
- Unterlagen über Liegenschaftserträge und Belege über den Liegenschaftsunterhalt (falls Sie die effektiven Unterhaltskosten und nicht die Pauschale beanspruchen)
- Bescheinigungen über den Einkauf von Beitragsjahren in Einrichtungen der beruflichen Vorsorge (Säule 2)
- Bescheinigungen von Beiträgen in die gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a)
- Unterlagen über Prämienzahlungen an Kranken-, Unfall- und Lebensversicherungen
- Bescheinigungen über den Steuerwert von Lebensversicherungen
- Unterlagen über die selbst getragenen Krankheits-, Unfall-, Invaliditätskosten, Leistungsausweise Krankenkasse etc.
- Belege über freiwillige Zuwendungen
- Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen
- Allfällige weitere Unterlagen, die Sie schon benötigt haben, um die letzte Steuererklärung auszufüllen

 

Fristen zur Einreichung der Steuererklärung
31. März 2012 für Unselbständigerwerbende, Schüler, Studenten, Rentner, Erwerbslose sowie Erbengemeinschaften
30. September 2012 für Selbständigerwerbende, Landwirte und für ausserhalb des Kantons wohnhafte Personen mit Betriebsstätten im Kanton Graubünden
30. September 2012 für ausserhalb des Kantons wohnhafte Personen mit Liegenschaften im Kanton
Graubünden (beschränkte Steuerpflicht)


Wir sind Ihnen beim Ausfüllen Ihrer Steuererklärung gerne behilflich. Vereinbaren Sie mit uns einen Termin!

 

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