Freie Vorsorge: Private Lebensversicherungen

 

Es ist zu unterscheiden zwischen reinen Privatversicherungen, d.h. Versicherungen auf den Todesfall, welcher die Auszahlung eines Kapitals oder einer Rente auslöst und Erlebensfallversicherungen, welche im Zeitpunkt der Fälligkeit dem Begünstigten die Zahlung eines Kapitals oder einer Rente zugestehen. Schliesslich ist als dritte Form die gemischte Versicherung zu nennen, welche die beiden Elemente Todesfall- und Erlebensfallrisiko verbindet. Die Versicherungssumme wird entweder im Falle des vorzeitigen Ablebens oder, im Erlebensfall, bei Erreichen des Versicherungsablaufs ausbezahlt.

Beiträge zu privaten Lebensversicherungen (Kapital- und Rentenversicherungen) sind zusammen mit solchen für andere Personenversicherungen sowie Zinsen von Sparkapitalien beim Bund und in den Kantonen im Rahmen der festgesetzten Höchstbeträge abzugsfähig.

 

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