Kurzinformation zur AHV
Splitting statt Ehepaar-Rente
Ehefrau und Ehemann erhalten eigene Renten, gemeinsam
aber höchstens 150 % einer Einzelrente.
Grundlage bilden
- die ungeteilten eigenen Beiträge und Gutschriften vor der Ehe, sowie
- die je hälftig aufgeteilten Beiträge und Gutschriften während der Ehe.
Erziehungsgutschriften
Bei der Rentenberechnung werden Erziehungsgutschriften gewährt für
jedes Jahr, in dem
- eigene oder Adoptivkinder bis zum 16. Altersjahr
- unter elterlicher Gewalt oder Obhut
von Versicherten lebten.
Erziehungsgutschriften
- werden auch für Erziehungsjahre vor 1997 angerechnet,
- werden während Ehejahren hälftig geteilt,
- entsprechen pro Jahr der 3fachen minimalen Jahresrente im Zeitpunkt der
Rentenberechnung.
Wie ist vorzugehen?
Erziehungsgutschriften werden ohne Antrag bei der Rentenberechnung automatisch
angerechnet.
Betreuungsgutschriften
Bei der Rentenberechnung werden Betreuungsgutschriften gewährt für jedes Jahr, in dem
Versicherte pflegebedürftige Verwandte (Ehegatten, Eltern, Grosseltern,
Kinder, Geschwister,
Schwiegereltern oder Stiefkinder) betreuten, sofern die betreute Person
- Hilflosenentschädigung mindestens mittleren Grades bezog und
- in gemeinsamem Haushalt mit der betreuenden Person lebte.
Betreuungsgutschriften
- können nicht mit Erziehungsgutschriften kumuliert werden,
- werden nur für Betreuungen ab 1997 angerechnet,
- werden während Ehejahren hälftig geteilt,
- entsprechen pro Jahr der 3fachen minimalen Jahresrente im Zeitpunkt der
Rentenberechnung.
Wie ist vorzugehen?
Betreuungsgutschriften sind bei der AHV-Zweigstelle am Wohnort jährlich anzumelden.
Flexibles Rentenalter
Ordentliches Rentenalter für Männer
Ordentliches Rentenalter für Frauen
| Geburtsjahr | Ordentliches Rentenalter |
| 1938 und älter | 62 |
| 1939 - 1941 | 63 |
| 1942 | 64 |
In den Jahren 2001 und 2005 erreichte kein Jahrgang das ordentliche Rentenalter für Frauen.
Rentenvorbezug
früher pensioniert = gekürzte Rente| Frauen Geburtsjahr |
Vorbezug |
Kürzung |
Männer Geburtsjahr |
Vorbezug |
Kürzung |
| 1935-1938 | -- | -- | 1933-1937 | 1 Jahr | 6,8 % |
| 1939-1942 | 1 Jahr | 3,4 % | |||
| 1942-1947 | 1 Jahr 2 Jahre |
3,4 % 6,8 % |
ab 1938 | 1 Jahr 2 Jahre |
6,8 % 13,6 % |
| ab 1948 | 1 Jahr 2 Jahre |
6,8 % 13,6 % |
Rentenaufschub
später pensioniert = höhere Rente| Aufschub | 1 Jahr | 2 Jahre | 3 Jahre | 4 Jahre | 5 Jahre |
| Erhöhung der Rente | +5,2 % | +10,8 % | + 17,1 % | + 24,0 % | + 31,5 % |
Rentenanmeldung
Die Altersrenten sind mindestens 6 Monate im voraus, jedoch spätestens bei
Erreichen des
ordentlichen Rentenalters anzumelden.
® Beitragspflicht beachten ! ¬
Vor dem ordentlichen Rentenalter:
Im Rentenalter:
Beitragspflicht nur auf Erwerbseinkommen über Freigrenze
(Fr. 16'800.--/Jahr bzw. Fr. 1'400.--/Monat).
Leistungen an Hinterbliebene
Nach dem Tod von Versicherten können auf Antrag
- Witwenrenten, insbesondere an Witwen, die Kinder haben oder bei Verwitwung 45 Jahre
alt und
mindestens 5 Jahre verheiratet waren,
- Witwerrenten an Witwer mit Kindern unter 18 Jahren,
- Waisenrenten an Waisen bis 18. Altersjahr, bei Ausbildung längstens bis 25.
Altersjahr
ausgerichtet werden.
Beitragspflicht
Grundsatz: Jede Person ist beitragspflichtig.
Beiträge von nichterwerbstätigen Ehegatten (Mann oder Frau)
Beiträge von nichterwerbstätigen Gatten gelten als bezahlt, wenn ein erwerbstätiger
Gatte wenig-
stens den doppelten Mindestbeitrag aus Erwerbstätigkeit bezahlt. Das heisst:
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| Beide Ehegatten vor dem Rentenalter |
Ein Ehegatte im Rentenalter |
Beide Ehegatten im Rentenalter |
| Mindesteinkommen als - Arbeitnehmer: rund Fr. 8'000.--/Jahr - Selbständigerwerbende: rund Fr. 15'000.--/Jahr |
Mindesteinkommen als - Arbeitnehmer: rund Fr. 25'000.--/Jahr - Selbständigerwerbende: rund Fr. 32'000.--/Jahr (Freibetrag im Rentenalter) |
Beitragspflicht nur auf Erwerbseinkommen über Freibetrag von Fr. 1'400.--/Monat bzw. Fr. 16'800.--/Jahr |
Anpassung laufender Renten an 10. AHV-Revision
Bereits vor 1997 entstandene Renten werden grundsätzlich bis 2001 unverändert
weiterbezahlt. Eine
Neuberechnung vor 2001 erfolgt nur bei Veränderung der persönlichen
Verhältnisse vor 2001.